{"id":822,"date":"2019-04-26T07:33:34","date_gmt":"2019-04-26T07:33:34","guid":{"rendered":"https:\/\/ortho-orofacial.com\/dos-donts-der-zahnarztpraxis\/"},"modified":"2019-05-15T11:02:39","modified_gmt":"2019-05-15T11:02:39","slug":"dos-donts-der-zahnarztpraxis","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ortho-orofacial.com\/en\/dos-donts-der-zahnarztpraxis\/","title":{"rendered":"Dos &#038; Don\u2019ts der Zahnarztpraxis"},"content":{"rendered":"<p>Der Weg zum beruflichen Unternehmenserfolg ist spannend, herausfordernd, abwechslungsreich und gleichzeitig mit vielen Herausforderungen versehen. Von Beginn an stellen sich Fragen: Wie finde und f\u00fchre ich geeignetes<br \/>\nPersonal? Welche Art von Arbeitgeber m\u00f6chte ich eigentlich sein? Welche Praxisstrategie habe ich und wie gestalte ich meine Au\u00dfendarstellung? Ist es notwendig, sich im Internet und\/ oder auf Social Media zu pr\u00e4sentieren?<br \/>\nWie und in welcher Form darf ich \u00fcberhaupt f\u00fcr meine eigene Praxis werben?<\/p>\n<p>Um der\/dem Praxisinhaberin\/Praxisinhaber erste Antworten zu liefern, die den Praxisalltag erleichtern, fassen wir einige Dos &amp; Don\u2019ts der eigenen Praxis zusammen.<\/p>\n<p><span style=\"color: #e30062;\"><strong> I. Arbeitsrecht \u2013 Wie finde und binde ich gutes Personal?<\/strong><\/span><br \/>\nErfolgreiche Zahnarztpraxen besch\u00e4ftigen gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Attraktivit\u00e4t des eigenen<br \/>\nArbeitgeberdaseins kann dabei auf ganz verschiedene Wege gesteigert werden; sei es durch eine umsatzabh\u00e4ngige Verg\u00fctung, steuerfreie Sachwertzusch\u00fcsse (wie z.B. Tankgutscheine in H\u00f6he von max. 44 \u20ac), ein Diensthandy oder gar durch einen Dienst-Pkw.<\/p>\n<hr \/>\n<p><strong><span style=\"color: #e30062;\">don\u2019t:<\/span> Keine fixe Verg\u00fctung festlegen, sondern<\/strong><br \/>\n<strong><span style=\"color: #e30062;\">do:<\/span> mit variablen Bez\u00fcgen und Boni Anreize schaffen.<\/strong><\/p>\n<hr \/>\n<p>Eine weitere wichtige Frage, die sich jeder\u00a0 unternehmerische Zahnarzt zu Beginn stellen sollte, lautet: Welche Art von Arbeitgeber m\u00f6chte ich sein?<\/p>\n<p>Denn wir leben in einer Zeit, in der h\u00e4ufige Arbeitsplatzwechsel die Regel und ambitionierte Arbeitnehmer auf Grund der F\u00fclle des Angebots nicht auf einzelne Arbeitgeber angewiesen sind. So kommt es z.B. vor, dass potenzielle Bewerber f\u00fcr eine Stelle als ZMFA (m\/w\/d) das Jobangebot nur deshalb ablehnen, weil ihnen ein \u201earbeitgeberfreundlicher\u201c Muster-Arbeitsvertrag vorgelegt\u00a0wird, der bei den Bewerbern bereits auf Grund des wordings zu einer schlechten Laune f\u00fchrt.<\/p>\n<p>Individuelle, auf die Bed\u00fcrfnisse des Zahnarztes zugeschnittene Vertr\u00e4ge haben eine Vielzahl von Vorteilen. Bereits in der den Vertr\u00e4gen vorangestellten und als Auslegungshilfe dienenden Pr\u00e4ambel kann die Praxisphilosophie herausgehoben dargestellt werden. Dies f\u00fchrt dazu, dass potenzielle Bewerber schon bei dem ersten Lesen in eine positive Stimmung gehoben und nicht abgeschreckt werden.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus lassen sich viele Einzelheiten individuell besser regeln. Wird die Verg\u00fctung z.B. an das Erreichen gewisser Faktoren gekn\u00fcpft, k\u00f6nnten diese Faktoren mit dem potenziellen Arbeitnehmer gemeinsam besprochen werden. Gleichzeitig bieten ma\u00dfgefertigte Vertr\u00e4ge dem Arbeitgeber eine erh\u00f6hte Sicherheit f\u00fcr den Erfolg der eigenen Praxis. Dies deshalb, weil sich in individuellen Vertr\u00e4gen keine formelhaften Klauseln befinden, die sich auf Grund der sich h\u00e4ufig \u00e4ndernden Rechtslage oftmals als unwirksam erweisen.<\/p>\n<hr \/>\n<p><strong><span style=\"color: #e30062;\">don\u2019t:<\/span> Keine Vertr\u00e4ge \u201evon der Stange\u201c verwenden, sondern<\/strong><br \/>\n<strong><span style=\"color: #e30062;\">do:<\/span> Vertr\u00e4ge individuell anfertigen lassen.<\/strong><\/p>\n<hr \/>\n<p>Wichtig ist weiter, alle Arbeitsvertr\u00e4ge schriftlich abzuschlie\u00dfen, wozu bereits das Gesetz verpflichtet (\u00a7 2 NachwG). Denn wenn ein Arbeitnehmer \u2013 beispielsweise vor Gericht \u2013 behauptet, dass ihm noch X Urlaubstage und\/oder X Geh\u00e4lter zustehen, ist der Arbeitgeber in der Pflicht, diese Behauptungen zu widerlegen. Das wird ihm ohne einen schriftlichen Arbeitsvertrag kaum m\u00f6glich sein.<\/p>\n<hr \/>\n<p><strong><span style=\"color: #e30062;\">don\u2019t:<\/span> Nicht auf m\u00fcndliche Arbeitsvertr\u00e4ge vertrauen, sondern<\/strong><br \/>\n<strong><span style=\"color: #e30062;\">do:<\/span> alle Arbeitsvertr\u00e4ge schriftlich abschlie\u00dfen.<\/strong><\/p>\n<hr \/>\n<p><span style=\"color: #e30062;\"><strong>II. Praxismarketing \u2013 Werbung f\u00fcr die eigene Zahnarztpraxis<\/strong><\/span><br \/>\nZu einem professionellen Praxismarketing geh\u00f6rt definitiv die Werbung f\u00fcr die eigene zahn\u00e4rztliche T\u00e4tigkeit. Sei es \u00fcber das Radio, das Fernsehen, Zeitschrift, Praxiszeitungen oder auf den Social Media Kan\u00e4len. Doch was ist bei der Nutzung von Social Media zu beachten?<\/p>\n<p>Bei dem Hochladen von Bildern \u2013 sei es als Avatar auf Social Media oder bei Bildern des Praxispersonals zwecks Vorstellung neuer Arbeitnehmer \u2013 ist darauf zu achten, nicht gegen fremde Urheberrechte zu versto\u00dfen und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Ohne die Zustimmung des jeweiligen Urhebers bzw. der Einwilligung d\u00fcrfen diese grunds\u00e4tzlich nicht verwendet werden.<\/p>\n<hr \/>\n<p><strong><span style=\"color: #e30062;\">don\u2019t:<\/span> Nicht gegen fremde Urheberrechte versto\u00dfen, sondern<\/strong><br \/>\n<strong><span style=\"color: #e30062;\">do:<\/span> die Zustimmung\/Einwilligung einholen.<\/strong><\/p>\n<hr \/>\n<p>Ferner ist bei dem Betreiben einer Homepage und der Nutzung von Social Media zu beachten, dass sowohl ein g\u00fcltiges Impressum als auch eine g\u00fcltige Datenschutzerkl\u00e4rung vorhanden ist. Wenngleich sich die Rechtsprechung aktuell dar\u00fcber uneinig ist, ob DSGVO-Verst\u00f6\u00dfe \u00fcberhaupt abgemahnt werden k\u00f6nnen, sollte auch die Datenschutzerkl\u00e4rung nicht fehlen. Denn: Die Landesdatenschutzbeh\u00f6rden wachen \u00fcber die Einhaltung der Datenschutzregeln und k\u00f6nnen bei Verst\u00f6\u00dfen empfindliche Bu\u00dfgelder verh\u00e4ngen.<\/p>\n<hr \/>\n<p><strong><span style=\"color: #e30062;\">do:<\/span> Auf ein g\u00fcltiges Impressum und eine g\u00fcltige Datenschutzerkl\u00e4rung achten.<\/strong><\/p>\n<hr \/>\n<p><span style=\"color: #e30062;\"><strong>III. Praxismarketing \u2013 Werbung f\u00fcr PZR, Bleaching &amp; Co.<\/strong><\/span><br \/>\nWelche Werbema\u00dfnahmen sind denn nun ganz konkret erlaubt? Als Grundregel gilt, dass die Werbung nicht anpreisend, vergleichend oder irref\u00fchrend sein darf.<\/p>\n<ol>\n<li><strong>Werbung mit Pauschalpreisen<\/strong><br \/>\nEin Beispiel aus der Praxis: Der Zahnarzt wirbt mit einem Preis von 39,00 \u20ac statt 120,00 \u20ac.Nach Ansicht der Gerichte (<em>Oberlandesgerichte Frankfurt a. Main, Urt. v. 21.7.2016 \u2013 Az.: 6 U 136\/15 und M\u00fcnchen, Urt. v. 07.03.2013, Az.: 29 U 3359\/12<\/em>) ist das Angebot von Zahnreinigungs- und Bleachingleistungen zu einem Pauschalpreis unzul\u00e4ssig.<\/li>\n<li><strong>Werbung mit \u201eab-Preisen\u201c<\/strong><br \/>\nWieder ein Praxisbeispiel:Ein Zahnarzt warb auf seiner Internetseite auszugsweise wie folgt:<br \/>\nDie Standardbehandlung f\u00fcr das Bleaching (Behandlung in der Praxis) sei ab 129,00 \u20ac, die Homebehandlung (Schienen und Gel f\u00fcr das Homebleaching) ab 199,00 \u20ac zu erhalten.Das Verwaltungsgericht M\u00fcnster (<em>Urt. v. 22.11.2017, A.: 5 K 4424\/17 sowie v. 09.05.2018, Az.: 18 K 4423\/17.T<\/em>) hielt die Information \u00fcber das Bleaching f\u00fcr interessengerecht und sachangemessen.<br \/>\nBegr\u00fcndet wurde dies damit, dass der Zahnarzt im konkreten Fall weder mit einer unzul\u00e4ssigen Preisangabe noch mit einem Fest- oder Pauschalpreis geworben habe.Denn \u00fcber der Anzeige des Zahnarztes sei deutlich hervorgehoben, dass die Leistungen \u201eab\u201c 129,00 \u20ac bzw. \u201eab\u201c 199,00 \u20ac angeboten werden k\u00f6nnen. F\u00fcr den verst\u00e4ndigen Patienten sei hiermit auf den ersten Blick erkennbar, dass die Leistungen beginnend mit 129 \u20ac erhalten werden k\u00f6nnen. Im Ergebnis gilt damit, dass eine Werbung mit \u201eab-Preisen\u201c grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich ist.<\/li>\n<\/ol>\n<hr \/>\n<p><strong><span style=\"color: #e30062;\">don\u2019t:<\/span> Keine Werbung f\u00fcr zahn\u00e4rztliche Leistungen mit Festpreisen, sondern<\/strong><br \/>\n<strong><span style=\"color: #e30062;\">do:<\/span> mit sogenannten \u201eab-Preisen\u201c werben<\/strong><\/p>\n<hr \/>\n<p><span style=\"color: #e30062;\"><strong>IV. Fazit<\/strong><\/span><br \/>\nEine Vielzahl der Probleme des Praxisalltags kann durch einen die Praxis strategisch und vor allem rechtlich begleitenden Partner vermieden werden. Denn der Teufel steckt, wie so oft, im Detail und kann den Praxisinhaber am Ende teuer zu stehen kommen.<\/p>\n<hr \/>\n<p><strong><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-medium wp-image-737 alignleft\" src=\"https:\/\/ortho-orofacial.com\/wp-content\/uploads\/2019\/04\/Bild-Kanzlei-300x200.png\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"200\" srcset=\"https:\/\/ortho-orofacial.com\/wp-content\/uploads\/2019\/04\/Bild-Kanzlei-300x200.png 300w, https:\/\/ortho-orofacial.com\/wp-content\/uploads\/2019\/04\/Bild-Kanzlei.png 500w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/>Christian Erbacher<\/strong><br \/>\n<strong>Rechtsanwalt<\/strong><\/p>\n<p>Rechtsanwalt Christian Erbacher, LL.M. (Medizinrecht) ist in der Kanzlei Lyck+P\u00e4tzold, Bad Homburg, t\u00e4tig. Seit Beginn seiner anwaltlichen T\u00e4tigkeit hat er sich auf den Bereich des Medizinrechts spezialisiert. Au\u00dferdem ber\u00e4t er in allen \u00a0Fragen zu E-Health, Telemedizin, mobile Gesundheit, ferner zum Datenschutz und zum Wettbewerbsrecht.<\/p>\n<p><strong>Lyck+P\u00e4tzold<\/strong><br \/>\nDie Kanzlei wurde im Jahr 2002 durch die Rechtsanw\u00e4lte Katri Helena Lyck und Jens P\u00e4tzold in Bad Homburg gegr\u00fcndet. Im Laufe der Jahre begann eine besondere Ausrichtung der Kanzlei neben der Medizinprodukteindustrie auf den Dentalmarkt. Die Kanzlei ber\u00e4t zahlreiche Zahnarztpraxen in allen Fragen mit Medizin- und Praxisbezug, dies reicht von den klassischen Fragen des Medizinrechts, dem Arbeitsrecht in der Praxis, dem \u00e4rztlichen Gesellschaftsrecht, den Praxisauseinandersetzungen, der Praxismietvertr\u00e4ge\u00a0 bis hin\u00a0 um gewerblichen Rechtsschutz.<\/p>\n<p>F\u00fcr <strong>ORTHO<\/strong> <em>orofacial<\/em> beleuchten die Rechtsanw\u00e4lte von Lyck+P\u00e4tzold rechtliche Stolperfallen in der fach-\/zahn\u00e4rztlichen Praxis.<\/p>\n<hr \/>\n<p><strong>Bildnachweis<\/strong><\/p>\n<p>Kanzlei Lyck+P\u00e4tzold<br \/>\ncanstockphoto<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Weg zum beruflichen Unternehmenserfolg ist spannend, herausfordernd, abwechslungsreich und gleichzeitig mit vielen Herausforderungen versehen. Von Beginn an stellen sich Fragen: Wie finde und f\u00fchre ich geeignetes Personal? Welche Art von Arbeitgeber m\u00f6chte ich eigentlich sein? 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