Änderungen in der Gesundheitsbranche 2020
Was Sie wissen sollten.
(veröffentlicht in Ausgabe 1/2020)
Auch dieser Jahreswechsel brachte Neuerungen in der Gesundheitsbranche. Das Anfang November 2019 durch den Bundestag beschlossene Gesetz zur Digitalen Versorgung DVG ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Ziel ist es, so die Bundesregierung, dass Innovationen im Gesundheitssystem gefördert werden und die Versorgung durch digitale Anwendung verbessert wird.
Ob App auf Rezept oder auch elektronische Patientenakten – mit dem neuen Jahrzehnt geht auch die fortschreitende Ausbreitung der Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter. Um sicherzustellen, dass die Versicherten in Zukunft selbstbestimmt und gleichberechtigt an den zahlreichen Möglichkeiten und Vorteilen der Digitalisierung teilhaben können, sind die Krankenkassen verpflichtet, den Versicherten Angebote zu machen, die die digitale Gesundheitskompetenz fördern.
Mit der App auf Rezept dürfen Ärzte und Psychotherapeuten ausgewählte Gesundheitsapps auf Rezept verordnen. Hierzu zählen zum Beispiel Anwendungen, die beim regelmäßigen Einnehmen von Medikamenten helfen oder mit denen sich Blutzuckerwerte dokumentieren lassen. Eine der Voraussetzungen ist, dass die Anwendung ihre Prüfung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf IT-Sicherheit, Datenschutz und Funktionalität bestanden hat. Zudem muss die App in das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen aufgenommen worden sein. Die Kassen tragen dann in einer einjährigen Testphase die Kosten der App.
Auch erlaubt das neue Gesetz, Daten zur Gesundheit zu Forschungszwecken pseudonymisiert an den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung weiterzugeben. Patienten können dem nicht widersprechen. Das Forschungsdatenzentrum kann mit diesen Daten Jahrzehnte lang arbeiten, um den Kampf gegen Demenz oder Krebs voranzubringen.
Schneller an Facharzttermine kommen
Der Ausbau von Servicestellen für Facharzttermine soll das Vereinbaren von Terminen von nun an einfacher machen. Diese Servicestelle gibt es zwar bereits seit 2016, sie läuft aber erst seit diesem Jahr bundesweit unter derselben Nummer und ist rund um die Uhr erreichbar. Unter der 116 117 können Patienten ab sofort die Servicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung erreichen, die ihnen telefonisch Termine bei Fachärzten, binnen vier Wochen, vermitteln soll.
Eine weitere Neuerung ist die elektronische Patientenakte, die ePA. Diese ist für den Patienten aber keine Pflicht. Spätestens ab dem 1. Januar 2021 muss dann jede Krankenkasse den Versicherten die ePA anbieten. Der Patient kann dann den Anspruch auf die Eintragung in die elektronische Patientenakte beim Arzt geltend machen.
Alle weiteren Neuerungen und Änderungen im Gesundheitsbereich 2020 finden Sie auf der Website der Stiftung Gesundheitswissen unter:
https://www.stiftung-gesundheitswissen.de/presse/zahlreiche-aenderungen-im-gesundheitsbereich-2020
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