LG Düsseldorf bestätigt Kritik an Aligner-Start-up

Zahnschienen-Start-up Dr.Smile vergeht das Lachen

Aligner-Start-ups, also Unternehmen, die „Zahn- Schienen (Aligner) zum günstigen Preis“ anbieten und dabei meist keine oder kaum fach-/zahnärztliche Behandlung bieten, stehen derzeit in der öffentlichen Kritik.
Dieser Kritik schloss sich auch Dr. Hans-Jürgen Köning an, 1. Bundesvorsitzender des Berufsverbands der Deutschen Kieferorthopäden e.V. (BDK). In seinem Leitartikel im Mitgliedermagazin seines Verbandes BDK.info 5/2018 hatte er sich im Sommer  2018 deutlich gegen das Behandlungskonzept des Aligner-Start-ups Dr.Smile ausgesprochen.

Schmähkritik im Mitgliedermagazin?
Auch wegen darin enthaltenen Äußerungen, wie „Die Behandlungen der Partnerzahnärzte […] stellen eine eindeutige Standardunterschreitung bei Diagnostik und Therapie dar.“, zog er sich damit jedoch den Unmut von Dr.Smile zu. Das Start-up empfand die Zeilen als Schmähkritik und „wettbewerbswidrig, herabsetzend, verunglimpfend“. Es setzte sich zur Wehr und leitete gerichtliche Schritte ein – doch ohne Erfolg: Das LG Düsseldorf bestätigte nun mit Urteil vom 14. März 2019 (Az.: 34 O 1/19): Die geäußerten Passagen seien keine Schmähkritik. Vielmehr beschreibe Dr. Köning „wahrheitsgemäß das Geschäftskonzept“ von Dr.Smile. In der Urteilsbegründung heißt es, dass zum Standard einer kieferorthopädischen Behandlung beispielsweise „im Einzelfall auch die röntgenologische Darstellung aller Zähne“ – also eine Röntgenaufnahme – gehöre. Da diese in den Räumen von Dr.Smile schon „mangels eines Röntgengerätes“ gar nicht möglich sei, würde der „Standard bei der Diagnostik“ bereits dadurch unterschritten. Auch die Tatsache, dass der Patient den Zahnarzt lediglich einmal zu Beginn der Behandlung sehe, widerspreche „dem Standard einer kieferorthopädischen Behandlung, die eine Verlaufskontrolle durch den/die Arzt/Ärztin vorsieht“.

BDK erneuert Kritik
Beim „Auslöser“ des Gerichtsverfahrens, dem BDK-Bundesvorsitzenden Dr. Hans-Jürgen Köning, stößt das Urteil des LG Düsseldorf selbstverständlich auf große Zustimmung. „Um Patienten fachgerecht kieferorthopädisch behandeln zu können, reichen ein Scan und ein paar Aligner einfach nicht aus“, bekräftigt er seine Kritik. Und weiter: „Wird ohne ausreichende Diagnostik und ohne regelmäßige Kontrollen behandelt, kann dies zu erheblichen Gefahren für die Gesundheit des Patienten führen.“ Es sei Aufgabe des Berufsverbandes, alles zu unternehmen, solche Missstände aufzuzeigen – im Sinne der Fachzahnärzte für Kieferorthopädie, aber auch und gerade im Sinne der Patienten: „Dazu stehe ich und freue mich, dass das Gericht meine Auffassung teilt.“


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