Ab ins Homeoffice!

Können Homeoffice-Angebote auch für ZFA und ZMV gelten?

Seit Monaten befinden sich Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland, Österreich und der Schweiz im Home­office – doch sind es nach Ansicht der politisch Verantwortlichen noch lange nicht genug. Nach wie vor drängen sich Menschen in Bussen und Bahnen, um morgens zur Arbeit zu kommen. In Zeiten der Pandemie kein tragbarer Zustand. In den politischen Entscheidungen ist deshalb eine Abkehr vom Aufruf zu eigenverantwortlichem Handeln hin zur Home­office-Pflicht zu beobachten. Und dies über die Grenzen hinweg.

Nun kann natürlich nicht jede/r Berufstätige seinen Arbeitsplatz einfach nach Hause verlegen – auch und gerade in der fach-/zahnärztlichen Behandlung scheint das auf den ersten Blick nicht möglich. Doch hält dies auch einem zweiten, prüfenden Blick stand?

Die Digitalisierung ist inzwischen Alltag in den meisten kieferorthopädischen Praxen Einzug. Die Corona-Pandemie habe, so das Institut für Wissen in der Wirtschaft IWW, „zu einem Nachdenken über die ,deutsche Präsenzkultur´ geführt“, auch in Zahnarztpraxen. Denn natürlich könne „weder die Behandlungsassistenz noch Patientenbetreuung im Homeoffice stattfinden“, sehr wohl jedoch zahlreiche vorwiegend administrative Tätigkeiten „wie die Aktualisierung des Qualitätsmanagements, die Urlaubsplanung, die Materialbestellung und -verwaltung, die Buchhaltung, die Recalls, die Laborverwaltung, die Personalplanung, -entwicklung und -verwaltung, das Erstellen von Arbeitszeitplänen, die Fortbildungsplanung oder die Pflege des Terminkalenders – um nur einige zu nennen.“

Alles möglich – oder doch nicht?

Können also auch ZFA und ZMV ins Homeoffice? Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) steht einer entsprechenden Regelung eher skeptisch gegenüber: „In einer Zahnarztpraxis haben wir immer mit den sensiblen Gesundheitsdaten unserer Patienten zu tun. Die können wir nicht ohne weiteres einfach aus der Praxis auf den Rechner der Mitarbeiterin zu Hause schicken. Eine Erweiterung des PVS und eine sichere Datenübertragung, damit diese DSGVO-konform ist, ist zwar möglich, letztlich aber mit enormem Aufwand verbunden“, so Harald Schrader, Bundesvorsitzender des FVDZ, auf Anfrage. Er führt vor allem auch die Frage der Praktikabilität an: „In vielen Praxen gibt es kaum Mitarbeiterinnen, die sich ausschließlich um Verwaltung und Abrechnung kümmern. Meist kommen Aufgaben an der Rezeption, im Patientenmanagement oder auch im Behandlungszimmer dazu – dies kann nicht im Homeoffice erledigt werden.“ Das gesamte Statement des Freien Verbandes finden Sie hier.

Der Blick in die Praxis

Eine spontane, nicht repräsentative Online-Umfrage zeigte auf, dass zahlreiche Praxen ihren Mitarbeitern das Home­office-Angebot bereits einräumen – und das mit großem Erfolg. „Dank cloudbasierter Telefonanlage und Abrechnungssoftware gar kein Problem“, so der Tenor der Rückmeldungen. Natürlich erfordere dies eine solide Basis („Vertrauen geht in alle Richtungen“), einen professionell strukturierten Daten-Prozess („nach Absprache mit unserem Datenschutzbeauftragten und entsprechenden Vorkehrungen läuft alles DSGVO-konform“) sowie eine gut durchdachte Struktur („wir haben das Prozedere mit allen Teammitgliedern organisiert – funktioniert sehr gut“). Neben einer Reduzierung der Infektionsgefahr (übrigens auch in beide Richtungen) helfe eine Homeoffice-Regelung vor allem auch denjenigen MitarbeiterInnen, die Kinder im Homeschooling oder in Quarantäne zu Hause hätten.


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