ÖZAK erarbeitet Kurzarbeitsvereinbarung – so funktioniert die Antragstellung

Die massiven gesellschaftlichen Auswirkungen der Bemühungen zur Bewältigung der Pandemie COVID 19 vulgo Coronavirus, stellen auch die Zahnärzte und Zahnärztinnen in Österreich vor große Herausforderungen.

Um ein Mittel zur Überbrückung der Zeit mit geringer Frequenz an der Hand zu haben, hat die Österreichische Zahnärztekammer (ÖZAK) mit der zuständigen Gewerkschaft der Privatangestellten eine Kurzarbeitsvereinbarung ausgearbeitet.

“Mit allen Anpassungen der Kurzarbeitsrichtlinie von Seiten der Bundesregierung und der Sozialpartner sind wir davon überzeugt, dass dieses Instrument das für alle Beteiligten beste Mittel darstellt und bitten im Bedarfsfall davon Gebrauch zu machen”, so die ÖZAK.

Hier finden Sie den AMS Antrag.

 

So funktioniert die Antragstellung:

  1. Herunterladen der Sozialpartnervereinbarung/Einzelvereinbarung (Sie enthält bereits die Zustimmung des Präsidenten der ÖZÄK)
  2. Zustimmung der MitarbeiterInnen zur Corona-Kurzarbeit einholen
  3. Ausfüllen der Sozialpartnervereinbarung/Einzelvereinbarung sowie Unterschrift der betroffenen MitarbeiterInnen auf Seite 11
  4. Eine Übermittlung der ausgefüllten Sozialpartnervereinbarung/Einzelvereinbarung an die Österreichische Zahnärztekammer oder Ihre zuständige Landeszahnärztekammer ist nicht mehr notwendig.
  5. Antragstellung erfolgt beim AMS Ihres Bundeslandes, dazu benötigen Sie die ausgefüllte Sozialpartnervereinbarung/Einzelvereinbarung sowie den ausgefüllten AMS Antrag
  6. Das AMS nimmt danach Kontakt mit der Gewerkschaft auf, die der Kurzarbeit innerhalb von 48 Stunden die Zustimmung verweigern kann.
  7. Danach trifft das AMS eine endgültige Entscheidung und informiert Sie danach darüber