Telemedizinische Lösungen für die Kieferorthopädie DentalMonitoring – Erstattungsfähigkeit bestätigt

Telemonitoring kann Kieferorthopäden dabei helfen, den Behandlungsverlauf besser zu kontrollieren und beim Auftreten von Komplikationen schnell zu handeln. Ein aktueller Rechtsfall bestätigt: Die Anwendung von DentalMonitoring gilt als medizinisch notwendige Heilbehandlung und ist deswegen abrechenbar und erstattungsfähig.

 

Telemedizinische Anwendungen haben die Art und Weise, wie Ärzte und Patienten miteinander in Kontakt kommen und bleiben, grundlegend verändert. So nutzt das Telemonitoring moderne Technologien zur Überwachung und Diagnose von Patienten außerhalb der Arztpraxis. Gerade die Kieferorthopädie ist ein Fachgebiet, das von dieser Form der digitalgestützten Fernüberwachung profitiert. Denn kieferorthopädische Behandlungen dauern oft lang und verzögern sich, wenn zwischen den Kontrollterminen auftretende Problemstellungen nicht rechtzeitig erkannt werden. Telemonitoring kann in diesen Fällen den Kieferorthopäden dabei helfen, den Behandlungsverlauf besser zu kontrollieren und beim Auftreten von Komplikationen schnell zu handeln. Trotz einer Fülle an Vorteilen, die sich durch den Einsatz von Technologien wie der Fernüberwachung ergeben, sind viele Behandelnde noch skeptisch. Neben Hindernissen, wie beispielsweise Wissenslücken im Hinblick auf die Nutzung der Technologien, ist die Sorge, die Leistung wäre nicht problemlos abrechenbar, ein Grund für diese Skepsis. Ein aktueller Rechtsfall jedoch bestätigt: Diese Sorgen sind unbegründet. Der konkrete Fall In einem Rechtsverfahren vor dem Amtsgericht Schorndorf, das eine kieferorthopädische Praxis gegen die private Krankenversicherung eines Patienten angestrebt hatte, wurde in einem Urteil vom 27. Juli 2023 gerichtlich bestätigt, dass die Anwendung von DentalMonitoring, einem der weltweit führenden Anbieter von KI-basierten Fernüberwachungslösungen für die Dentalbranche, als medizinisch notwendige Heilbehandlung zu werten ist. Im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung eines 2008 geborenen Patienten setzte die behandelnde Praxis die Fernüberwachung mit DentalMonitoring ein. Die anfallenden Kosten umfassten eine wöchentliche Foto- oder Video-Dokumentation inklusive diagnostischer Auswertung sowie Sachkosten in Form der DentalMonitoring Box und des DentalMonitoring Wangenhalters. Der durch das Gericht bestellte Sachverständige, ein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, wertete in seinem Gutachten DentalMonitoring als ein anerkanntes Verfahren der diagnostischen Therapiebegleitung. Seiner Ansicht nach könne der Einsatz Therapiechancen verbessern und die Patientenmitwirkung erhöhen. Aus zahnmedizinischer Sicht könne sogar die Anzahl an Behandlungsterminen reduziert und durch eine rechtzeitige ärztliche Intervention einem unerwünschten Behandlungsverlauf entgegengewirkt werden. Dies führe im Endergebnis zu einer allgemeinen Senkung der Behandlungskosten. Das Gericht legte die Bewertung des Fachzahnarztes seiner Rechtsanwendung zugrunde und bestätigte die Anwendung von DentalMonitoring in diesem Fall als medizinisch notwendig. Es qualifizierte damit sämtliche diesbezüglich abgerechneten Positionen als nachvollziehbar, erforderlich und der Höhe nach wie abgerechnet für abrechenbar und erstattungsfähig. Die gerichtliche Entscheidung gilt nicht nur für die Erstattung von Leistungen durch private Krankenversicherungen, sondern auch für die Übernahme der Kosten durch die Beihilfe – also des öffentlichen Kostenträgers, der die Krankheitsabsicherung von beispielsweise Beamten abdeckt. Erfahren Sie mehr zu den Lösungen von DentalMonitoring unter dental-monitoring.com.

 

Über DentalMonitoring

DentalMonitoring wurde mit einer einfachen Idee gegründet: Mundpflege sollte vernetzt und kontinuierlich sein – auch außerhalb der Praxis. Das Unternehmen hat die weltweit erste virtuelle Praxisplattform in der Zahnmedizin geschaffen, die durch über 200 Patente geschützt ist, um den sich schnell entwickelnden Patientenerwartungen gerecht zu werden. Dank der branchenweit größten Datenbank mit Dentalbildern hat DentalMonitoring die fortschrittlichsten und umfassendsten arztgesteuerten KI-Lösungen entwickelt, die Zahnärzten dabei helfen, eine bessere Versorgung und ein besseres Patientenerlebnis zu bieten. Die einzigartigen Plattformen von DentalMonitoring geben Zahnärzten die vollständige Kontrolle über optimierte Beurteilungen und Kommunikation – von der Einbindung und Umwandlung von Patientenanfragen über die Bereitstellung von Behandlungsoptionen durch KI-generierte Berichte und fortschrittliche Lächel-Simulationen bis hin zur Fernüberwachung aller Arten von Behandlungen. DentalMonitoring hat über 500 Mitarbeiter in 18 Ländern und 9 Niederlassungen, darunter Paris, Austin, London, Sydney und Hongkong.