UKPS künftig auf Kasse

G-BA: Unterkiefer-Protrusionsschiene wird Kassenleistung – nur noch eine Frage der Zeit

Die Unterkiefer-Protrusionsschiene (UKPS) als Zweitlinientherapie zur Behandlung von obstruktiver Schlafapnoe ist künftig Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) am 20. November 2020 in Berlin.

Die UKPS sei „eine wichtige Therapieoption zur Behandlung der Volkskrankheit obstruktive Schlafapnoe, also der schlafbezogenen Atemstörung, bei der es während des Schlafs wiederholt zur Verringerung oder dem kompletten Aussetzen der Atmung durch eine Verengung des Rachenraums kommt“, so ist es im Statement der KZBV (Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung) zu lesen, die nach eigenem Bekunden maßgeblich an den fachlichen Beratungen beteiligt war. Entsprechend positiv fällt das Resümee des stellv. Vorsitzenden des KZBV-Vorstands, Martin Hendges, aus: „Wir freuen uns sehr, dass die Versorgung mit der Unterkieferprotrusionsschiene künftig von Zahnärzten und Ärzten gemeinsam gestaltet werden kann. Dieses abgestimmte Vorgehen gewährleistet eine hohe Qualität der Versorgung.“ Auch die klare Regelung, dass nur zahntechnisch individuell angefertigte und adjustierbare Schienen die Anforderungskriterien für eine funktionierende Schienentherapie erfüllen, werde von der KZBV aufgrund der klaren Evidenzlage als folgerichtig begrüßt.

Der Weg in die Abrechnung

Noch ist es jedoch nicht soweit, die Bürokratie stellt noch die eine oder andere Hürde. Der Beschluss des G-BA wurde zwischenzeitlich dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erfolgreich zur Prüfung vorgelegt und „nicht beanstandet“. Eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger werde in Kürze erwartet, so Hartmut Rentmeister, Patientenvertreter im G-BA, auf Nachfrage. „Anschließend wird der G-BA Behandlungsrichtlinien beschreiben, welche die Therapieschritte darstellen. Erst dann kann zwischen KZBV bzw. ZÄ-Vertretern und den Spitzenverbänden der Krankenkassen eine Bepreisung verhandelt werden. Liegt schließlich eine Abrechnungsziffer vor, steht einer UKPS auf Rezept nichts mehr im Wege.“ Der zeitliche Ablauf lasse sich jedoch nicht vorhersehen, so Rentmeister weiter: „Ein solcher Prozess kann einige Monate dauern.“