UKPS wird Kassenleistung

Ab 1. Januar 2022 ist die Unterkiefer-Protrusionsschiene Bestandtteil des BEMA

Das zähe Ringen ist zu Ende – ab 1. Januar ist die Unterkiefer-Protrusionsschiene (UKPS)
zur Behandlung von obstruktiver Schlafapnoe („Schlafbezogene Atmungsstörung“) als Zweitlinientherapie in die GKV-Leistungen aufgenommen – allerdings nur, wenn eine Überdrucktherapie nicht erfolgreich durchgeführt werden kann. Die Unterkiefer-Protrusionsschiene kann, so die KZBV in einer Mitteilung, von Vertragszahnärzten auf Grundlage einer ärztlichen Indikationsstellung und Überweisung patientenindividuell nach Ausschluss zahnmedizinischer Kontraindikationen hergestellt und angepasst werden. Ärzte und Zahnärzte gestalten die Versorgung abgestimmt und arbeitsteilig. „Das bringt eine besonders hohe Qualität der Behandlung mit sich.“

Um diese Qualität zu sichern, bringt die Deutsche Gesellschaft für zahnärztliche Schlafmedizin
(DGZS) derzeit gemeinsam mit weiteren Fachgesellschaften eine entsprechende S1-Leitlinie auf
den Weg, die noch vor Jahresende veröffentlicht werden soll (sobald diese vorliegt, informieren
wir Sie auf unserer Website). Neben Anamnese und Anforderungen an die Schienen sei, so die
DGZS, der sogenannte „Klinische Algorithmus“ für die UKPS das Herzstück der Leitlinie. „Bei Indikationsstellung für eine UKPS geht der Algorithmus von der Aufklärung über die Abformung und
3D-Justierung, die Auswahl der Bauart und zahntechnische Herstellung bis hin zur Eingliederung
in die Startposition. Besonders wichtig: Es dürfen nun keine Schmerzen oder Funktionseinschränkungen vorliegen. In der Eingewöhnungs- und der folgenden Titrationsphase sollte engmaschig kontrolliert und gegebenenfalls nachjustiert werden.“ Ebenso seien in der folgenden Therapiephase Recalls – auch beim Schlafmediziner! – unerlässlich.

In diesem Zusammenhang verweist die DGZS auf die Bedeutung einer entsprechenden, fundierten
Ausbildung in den zahnärztlichen Praxen. Um der vermutlich steigenden Nachfrage gerecht zu werden, legt die DGZS das APW-Curriculum „Zahnärztliche Schlafmedizin“ neu auf.

 


Bildnachweis

DGZS/ORTHOS